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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ![]() |
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BESCHLUSSANTRAG IIa – 6
Auf Antrag von Dr. von Knoblauch (Drucksache IIa-6) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:
Das Führen Kassenarztrechtlicher Abrechnungsberechtigungen auf dem Arztschild wird nicht gestattet.
Begründung:
Das Arztschild ist Ausdruck der (Muster-)Berufsordnung.
Daher können Regelungen des Vertragsarztrechts, die nicht als Qualifikationen des ärztlichen Berufsrechts entstanden sind, nicht auf dem Arztschild führungsfähig werden.
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