Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IIa – 6

Auf Antrag von Dr. von Knoblauch (Drucksache IIa-6) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Das Führen Kassenarztrechtlicher Abrechnungsberechtigungen auf dem Arztschild wird nicht gestattet.

Begründung:

Das Arztschild ist Ausdruck der (Muster-)Berufsordnung.

Daher können Regelungen des Vertragsarztrechts, die nicht als Qualifikationen des ärztlichen Berufsrechts entstanden sind, nicht auf dem Arztschild führungsfähig werden.


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