Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IIb – 2

Auf Antrag von Dr. Fabian, Dr. Montgomery und Herrn Henke (Drucksache IIb-2) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Der 103. Deutsche Ärztetag spricht sich dagegen aus, die (Muster-)Berufsordnung bei Kap. D II Nr. 8 dahingehend zu ändern, dass künftig auch bei praxisbezogener Tätigkeit jeder Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft einen eigenen Praxissitz haben kann. Es sollte bei der bisherigen Regelung bleiben, wonach eine Berufsausübungsgemeinschaft nur an einem gemeinsamen Praxissitz zulässig ist. Mit der beabsichtigten Änderung würden Zusammenschlüsse und Kartellbildungen begünstigt, was die Niederlassungen noch mehr als bisher erschweren würde. In gesperrten Planungsbereichen hätten Niederlassungswillige immer seltener die Möglichkeit, eine Einzelpraxis zu übernehmen, sondern wären zunehmend oder gar ausschließlich darauf angewiesen, den Vertragsarztsitz als Teil einer Gemeinschaftspraxis zu akzeptieren. Deren Übernahmebedingungen sind oft durch die Benachteiligung der Junior-Partner gekennzeichnet. In nicht wenigen Fällen ist die Vertragsgestaltung für den neu hinzugekommenen Partner so, dass sein Status im Innenverhältnis mehr dem eines schlecht bezahlten Angestellten als dem eines Partners gleicht.

Die beabsichtigte Änderung der (Muster-)Berufsordnung richtet sich gegen die Interessen der niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzte und ist kein Beitrag zur Kollegialität.


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