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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen |
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Ärztliche Arbeit
und Zusammenarbeit in Europa
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 1
Auf Antrag des Vorstandes
der Bundesärztekammer (Drucksache III-1) fasst der 103. Deutsche
Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:
Gesundes Europa
Der 103. Deutsche Ärztetag
2000 bestärkt die Organe der Europäischen Union in dem Bemühen,
den gesundheitlichen Schutz und die gesundheitliche Versorgung aller
Menschen in der Union auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Er sieht darin
eine wichtige Maßnahme, durch Gerechtigkeit die friedliche Koexistenz
in Europa weiter zu festigen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der Union zu stärken. Er begrüßt die Ziele des neuen Aktionsprogramms
der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit:
- die Verbesserung der Information
zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit,
- die rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren
und
- die Berücksichtigung der
für die Gesundheit entscheidenden Faktoren durch Gesundheitsförderung
und Prävention.
Der 103. Deutsche Ärztetag
2000 stellt fest, dass der Einfluss der Europäischen Union auf die
Gesundheitspolitik ständig wächst. Er bedauert, dass die meisten
Regelungen, die das Gesundheitswesen tangieren, Marktregelungen sind, die
gesundheitliche und soziale Aspekte nur ungenügend berücksichtigen.
Der 103. Deutsche Ärztetag
2000 fordert deshalb:
- den Erhalt der sozialen Funktion
des Gesundheitswesens,
- einen sozial- und öffentlich-rechtlichen
Schutz für die Gesundheitssysteme auf europäischer Ebene - gleichwertig
zu den Regelungen über den Binnenmarkt - sowie eine Ablehnung einer
rein ökonomischen Ausrichtung der Medizin,
- die internationale Zusammenarbeit
der Sozial- und Gesundheitssysteme zu verbessern,
- die Schaffung klarer Regelungen
der technischen Anpassung und Zusammenarbeit der Systeme (Konvergenz) und
keine nivellierende Angleichung der Systeme (Harmonisierung),
- das Recht auf grenzüberschreitende
Erbringung und Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen,
- die Regelungsmöglichkeiten
für Berufsrechte und -pflichten in freiheitlicher Selbstverwaltung,
- die rechtliche Anerkennung aller
Selbstverwaltungskörperschaften auf europäischer Ebene.
Der 103. Deutsche Ärztetag
2000 fordert das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission und
die anderen Organe der Union auf:
- darauf zu achten, dass der gemeinsame
Markt den Menschen dienen muss und nicht umgekehrt,
- in der zu erstellenden Charta
der Grundrechte auch die grundlegenden Rechte der Menschen in Bezug auf
eine frei zugängliche und qualitativ hochwertige GesundheitsVersorgung
festzulegen,
- das Recht der Patienten anzuerkennen,
notwendige medizinische Versorgung, auch in einem anderen Mitgliedsland
zu erhalten, besonders dann, wenn sie im eigenen Land nicht geleistet werden
kann. Dabei sind die notwendigen Regelungen zum Schutz der Leistungsfähigkeit
und der Daseinsfürsorge der nationalen Gesundheitssysteme sowie der
ethischen Standards angemessen zu berücksichtigen.
- die Vertretung der Europäischen
Ärzteschaft durch den Ständigen Ausschuss der Europäischen
Ärzte anzuerkennen.
Der 103. Deutsche Ärztetag
2000 appelliert an die Ärztinnen und Ärzte in den Mitgliedsländern
der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und
in den beitrittswilligen Ländern:
- die Zusammenarbeit unter dem
Dach des Ständigen Ausschusses zu suchen und diesen als die Vertretung
der Europäischen Ärzte gegenüber den Organen der Union
zu stärken.
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