Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV – 3b

Der Antrag von Prof.Dr. Lob (Drucksache IV-3b) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Inhalte der bisherigen fakultativen Weiterbildung "spezielle Intensivmedizin" sollen erhalten bleiben. Diese Kenntnisse können wie bisher erworben werden, sie werden mit einer Prüfung vor den Landesärztekammern bestätigt, sie sind in Zukunft eingeordnet z.B. unter den Begriffen: Schwerpunkt, Zusatzbezeichnung.


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