Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 4

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache IV-4) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Zusatzbezeichnungen stellen eine Qualifikation dar, die verschiedenen Gebieten zugeordnet werden können.

Dabei soll in einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung gelten:

Lassen sich die Inhalte einer Zusatzbezeichnung einer definierten Auswahl von Gebieten zuordnen, so gliedern sich die Weiterbildungsinhalte in Basiskenntnisse und in einzelnen Gebieten zugeordnete Kenntnisse. Die allgemeinen Basiskenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen von allen gleichermaßen nachgewiesen werden. Die gebietsspezifischen Kenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen nur für das jeweilige Fachgebiet erlernt werden.

Begründung:

Das bisherige Abverlangen von gebietsübergreifenden, fachfremden Kenntnissen hat zu Problemen bei der Weiterbildung und der Berufsausübung geführt, welche durch ein "Menü-Modell" gelöst werden können. Es soll zukünftig vermieden werden, dass Weiterbildungsinhalte erlernt werden müssen, die zum Teil nicht gebietskonform sind und somit auch nicht ausgeübt werden dürfen.


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