Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV – 5a

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV – 5b

Auf Antrag von Frau Dr. Gitter (Drucksache IV-5b) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Thierse (Drucksache IV-5a) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall von Fachkunden bei einer Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung.

Gebietsbezogene nicht obligatorische Inhalte können unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt – auch während der Weiterbildung zum Facharzt – erworben werden. Die Überprüfung der erlangten Kenntnisse kann im Rahmen der Facharztprüfung erfolgen; eine entsprechende Bescheinigung wird von der Ärztekammer ausgestellt.

Werden solche definierten Inhalte im Sinne einer WeiterQualifikation nach schon abgeschlossener FacharztWeiterbildung erworben, so müssen diese Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen und bescheinigt werden.

Begründung:

Die Änderung stellt klar, dass diese nicht obligatorischen Inhalte unter einem befugten Arzt (s. Abs. 1) erworben werden müssen. Dies geht auch berufsbegleitend, wobei das Wort "NachQualifikation" als unglücklich empfunden wird und durch "WeiterQualifikation" ersetzt wird.


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