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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ![]() |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 8
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache IV-8) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:
Der Deutsche Ärztetag beschließt, dass in einer novellierten (Muster-)Weiterbildungsordnung die Mindestzeiten der SchwerpunktWeiterbildungen 3 Jahre betragen sollen, um für deutsche Ärztinnen und Ärzte eine Migration innerhalb der europäischen Union zu erleichtern.
Begründung:
Gemäß EU-Vorgaben müssen die nachgewiesenen Zeiten für eine Spezialisierung innerhalb eines Fachgebietes mindestens 3 Jahre betragen, um die Titel im Sinne der Richtlinie 93/16/EWG (Gegenseitige Anerkennung von Diplomen...) ohne materielle Prüfung der Weiterbildungsinhalte umschreiben zu können.
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