 |
Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen |
 |
 |
 |
|
 |
|
|
|
BESCHLUSSANTRAG IV – 9 neu
Der Antrag von Dr.
Thomas (Drucksache IV-9neu) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand
der Bundesärztekammer überwiesen:
Bei der vorgesehenen Reform der
(Muster-)Weiterbildungsordnung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
- Das einheitliche Berufsbild
des Arztes muss bei einer Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung
gewahrt bleiben. Die Weiterbildungsgänge müssen identisch
sein, gleichgültig ob eine stationäre Tätigkeit oder eine
Niederlassung angestrebt wird.
- Die Reform der Weiterbildungsordnung
muss so angelegt werden, dass ihre Regelungen über einen längeren
Zeitraum Bestand haben.
- Die Weiterbildungsgänge
müssen inhaltlich gestrafft werden.
- Die Ausgestaltung der einzelnen
Weiterbildungsgänge muss so erfolgen, dass ihre Inhalte auch
erreichbar sind und nicht z.B. die Zahl der Operationen lange Weiterbildungszeiten
verursacht.
- Die Zahl der Gebiete muss reduziert
werden.
- Es sollte geprüft werden,
ob in den Krankenhäusern der GrundVersorgung vorrangig Zulassungen
für die Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin erteilt
werden.
- Es muss nach Abschluss der Weiterbildung
berufsbegleitende weitere Qualifikationsmöglichkeiten geschaffen
werden, die durch Diplome der Ärztekammern anerkannt werden.
- Alle Qualifikationen,
die in der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen sind oder von
den Ärztekammern durch Diplome bescheinigt werden, müssen auch
auf dem Arztschild geführt werden können.
- Die bisherigen Qualifikationen
"Fakultative Weiterbildung" und "Fachkunden"
entfallen. Für die schon erworbenen Qualifikationen muss ein
Bestandsschutz eingeführt werden.
© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk |
 |
 |
 |
 |
|
|
|