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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ![]() |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 11
Auf Antrag von Dr. Thierse (Drucksache IV-11) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Fachaufsicht nur durch einen durch Facharztanerkennung qualifizierten Vertreter/In des Fachgebietes wahrgenommen werden kann.
Begründung:
Im Zuge der Umstrukturierung stationärer Einrichtungen sind von Fachärzten/Fachärztinnen geleitete Abteilungen in andere Fachgebiete integriert und der Aufsicht fachfremder Ärzte/Ärztinnen unterstellt worden.
Diese Praxis führt zu gravierenden Qualitätseinbußen, da die ärztlichen Entscheidungen von nicht speziell ausgebildeten und im Fachgebiet unerfahrenen Ärzten/Ärztinnen getroffen und verantwortet werden.
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