Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 11

Auf Antrag von Dr. Thierse (Drucksache IV-11) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Fachaufsicht nur durch einen durch Facharztanerkennung qualifizierten Vertreter/In des Fachgebietes wahrgenommen werden kann.

Begründung:

Im Zuge der Umstrukturierung stationärer Einrichtungen sind von Fachärzten/Fachärztinnen geleitete Abteilungen in andere Fachgebiete integriert und der Aufsicht fachfremder Ärzte/Ärztinnen unterstellt worden.

Diese Praxis führt zu gravierenden Qualitätseinbußen, da die ärztlichen Entscheidungen von nicht speziell ausgebildeten und im Fachgebiet unerfahrenen Ärzten/Ärztinnen getroffen und verantwortet werden.


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