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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ![]() |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 14
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Frau Dr. Gitter und Dr. Mitrenga (Drucksache IV-14) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:
Teilzeittätigkeit stellt für viele Ärztinnen und Ärzte oft die einzige Möglichkeit dar, berufliche und private/familiäre Belange zufrieden stellend zu verbinden.
Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung kann Weiterbildung inzwischen grundsätzlich in Teilzeit erfolgen, formal jedoch nur, wenn ganztägige Weiterbildung nicht möglich ist.
Die dadurch entstehende Nachweis- und Begründungspflicht hält der 103. Deutsche Ärztetag für unangemessen und unnötig. Bei der anstehenden Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung muss diese Regelung entfallen.
Der 103. Deutscher Ärztetag appelliert an die Landesärztekammern, bereits vor der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung auf dieser Nachweispflicht nicht mehr zu bestehen.
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