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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 18
Der Antrag von Frau
Dr. Gitter, Prof.Dr. Kunze und Dr. Montgomery (Drucksache IV-18) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Bei den Beratungen zur Weiterentwicklung
der (Muster-)Weiterbildungsordnung ist an folgenden Grundsätzen
festzuhalten:
- Die Einheit des Arztberufes:
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch
in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbstständigen
ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zur ständigen
Fortbildung befähigt ist.
- Mit der Weiterbildung
kann nach Erhalt der Berufserlaubnis begonnen werden. Die Weiterbildung
findet im Rahmen einer angemessen bezahlten Tätigkeit als Ärztin/Arzt
statt und ist "Nebenprodukt‘" ärztlicher Berufsausübung.
Der "Arzt in Weiterbildung" wird weiterhin entschieden
abgelehnt.
- Gestaltung und Überwachung
der ärztlichen Weiter- und Fortbildung ist – auf der Grundlage entsprechender
Gesetze – Aufgabe der Ärztekammern und somit der ärztlichen Selbstverwaltung.
- Ärztliche Weiter- und Fortbildung
ist unabdingbar für eine hohe VersorgungsQualität
der Bevölkerung entsprechend dem medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt.
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