Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 22

Der Antrag von Frau PD Dr. Birnbaum (Drucksache IV-22) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 103. Deutsche Ärztetag möge bei einer Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschließen, die bisher nicht führungsfähige Bezeichnung "Klinische Geriatrie" in den führungsfähigen Schwerpunkt "Klinische Geriatrie" zu überführen.

Begründung:

Die Klinische Geriatrie umfasst Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Alter, die im besonderen Maße zu dauernden Behinderungen und dem Verlust der Selbstständigkeit führen, unter Anwendung der speziellen geriatrischen Methodik in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen mit dem Ziel der Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.

Die Geriatrie stützt sich auf die Verfahrensweisen der Inneren Medizin. Sie ist aber mit der Inneren Medizin nicht vollständig erfasst. Die Zielsetzung der Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit kennzeichnet den rehabilitativen Anteil und erfordert zur Umsetzung neurologische Fachkenntnisse (z. B. nach einem Schlaganfall) und orthopädische Fachkenntnisse (z.B. Folgen von Arthrosen, Frakturen). Dadurch ist die geriatrische Aufgabenstellung gegenüber der Inneren Medizin erweitert:

Diagnostik:

Im Geriatrischen Assessment wird die Feststellung von verschlüsselbaren Diagnosen (ICD-10) und deren Schweregrade ergänzt durch die Erfassung der geistigen und motorischen Fähigkeiten sowie der psychosozialen Lebensbedingungen. Die in Diagnosen fassbaren Erkrankungen bilden den Ausgangspunkt für die Therapie. Die Fähigkeiten und das psychosoziale Umfeld ergeben die Zielsetzung für die Therapie.

Therapie:

Rationale Begründung und die Zielsetzung für die Therapie begründen ein wechselseitiges, untrennbares Zusammenspiel von Therapie von Akutbehandlung und Rehabilitation. Das Behandlungsergebnis in der Geriatrie wird vorrangig durch die Bewertung der Aktivitäten des täglichen Lebens als Ergänzung zur Rückbildung der Krankheitszeichen gemessen.

Prognose:

Die Notwendigkeit, dass die Ziele für die Behandlung auf der Basis der Fähigkeiten und des psychosozialen Umfelds gesetzt werden müssen, schließt auch einen Wechsel der zukünftigen Lebensverhältnisse ein. Eine solche Möglichkeit muss frühzeitig ins Kalkül gezogen und vorbereitet werden; darum ist eine sorgfältige Prognose erforderlich.

Interdisziplinäre Struktur der Geriatrie:

Aufgabenstellung, Zielsetzung, Diagnostik, Therapie und Prognose erfordern ein geriatrisches Team, in dessen Mittelpunkt der Patient steht. Zu den Aufgaben in der Geriatrie gehört die Koordination der diagnostischen und rehabilitativ-therapeutischen Leistungen verschiedener Berufsgruppen: Krankenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, Sozialdienste. Ergänzt wird die interdisziplinäre Struktur durch die Vernetzung von stationären und ambulanten Versorgungsstrukturen.


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