Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 23

Der Antrag von Frau PD Dr. Birnbaum (Drucksache IV-23) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag möge bei einer Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschließen, die bisher nicht führungsfähige Bezeichnung "Spezielle Internistische Intensivmedizin" in den führungsfähigen Schwerpunkt "Konservative Intensivmedizin" zu überführen.

Begründung:

Die Intensivmedizin hat wie andere Schwerpunkte im Gebiet Innere Medizin in den letzten Jahrzehnten eine stürmische Entwicklung durchgemacht. Intensivmedizin bedeutet die Überwindung und Stabilisierung gestörter Vitalfunktionen. Auch der mit hohem finanziellen Aufwand vorgehaltenen prähospitalen Notfall- und Rettungsmedizin wäre ohne Intensivmedizin kein Erfolg beschieden. Beispielhaft sei auch das Krankheitsbild: Sepsis – SIRS – Multiorganversagen angeführt, das erst durch Einsatz der Intensivmedizin für den Patienten ein Überleben ermöglichte.

Für die Ausübung einer Tätigkeit in der Intensivmedizin ist eine hohe Fachkompetenz bei Ärzten und Pflegepersonal erforderlich. Für den ärztlichen Bereich trug die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin dem bereits Rechnung mit Erteilung eines Qualifikationsnachweises Intensivmedizin und Notfallmedizin. Als erster Schritt in die richtige Richtung wurde die Einführung einer fakultativen Weiterbildung eingeführt mit einer 2-jährigen Weiterbildung und nachfolgend Ablegung einer Prüfung vor der Ärztekammer.

Bei einer Novellierung sollte der Bedeutung "Intensivmedizin" insoweit Rechnung getragen werden, sie als Schwerpunkt im Gebiet zu verankern. Wie in anderen Schwerpunkten sollte die Weiterbildung 3 Jahre betragen und mit einer Prüfung vor der Landesärztekammer abgeschlossen werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin hat zur Differenzierung der Weiterbildung einen Dreistufen-Plan erarbeitet. Dieser Plan orientiert sich an vorgehaltenen Intensivbetten und Pflegetagen und wird damit der Differenzierung des Krankenhauses in MaximalVersorgung, SchwerpunktVersorgung und Grund- und RegelVersorgung gerecht.

Die Ärztekammer Berlin hat dieses Stufenmodell für die Befugung zur Weiterbildung "Spezielle Intensivmedizin" übernommen. Die Zuordnung erfolgt nach einer Begehung der Einrichtung. Gleichfalls erlaubt dieses Modell eine Transparenz für den Krankenhausträger und die Kassen als Geldgeber.

Neben der Weiterbildung hat der Gesetzgeber in der Ausbildung (Studenten) die Intensivmedizin fest verankert:

Vorklinik: Erste-Hilfe-Kurse; 1. Studienabschnitt: notfallmedizinisches Kolloquium: begleitend Notfall- und Intensivmedizin (Berlin: ACLS-Kurs).

Die Intensivmedizin ist wie kein anderes Gebiet oder Schwerpunkt ein Kondensationspunkt der Medizin und damit auf Kooperation angewiesen. Die Entscheidung für den Patienten setzt eine hohe Fachkompetenz voraus und muss vor allem auch ethische Grundsätze berücksichtigen.

Die hohe finanzielle Belastung für Krankenhausträger und Kassen lässt sich nur rechtfertigen, wenn durch die Landesärztekammern zertifizierte Weiterbildungsstätten mit qualifiziertem Ärzte- und Pfelgepersonal zur Verfügung stehen.

In dieser Form ist dann der Sicherstellungsauftrag der Versorgung der Bevölkerung gegeben.


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