Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 32

Der Antrag von Dr. Windhorst (Drucksache IV-32) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Bei der Novellierung der Weiterbildungsordnung sind als wesentliche Bestandteile zu fordern:

    1. Die ambulanten ärztlichen Versorger (z.B. Vertragsärzte) sind über längere Weiterbildungszeiten zukünftig zu befugen.
    2. In der Weiterbildung müssen "VerbundWeiterbildungsgänge" definiert und formuliert werden, um Regelinhalte und Regelzeiten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung neu zuordnen zu können.
    3. Der Abschluss einer Weiterbildung in einem Gebiet muss gleichwertige Inhalte nachweisen und mit einer gleichwertigen Qualifikation für Krankenhausärzte und Vertragsärzte abschließen.

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