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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 32
Der Antrag von Dr.
Windhorst (Drucksache IV-32) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand
der Bundesärztekammer überwiesen:
Bei der Novellierung der
Weiterbildungsordnung sind als wesentliche Bestandteile zu fordern:
- Die ambulanten ärztlichen
Versorger (z.B. Vertragsärzte) sind über längere Weiterbildungszeiten
zukünftig zu befugen.
- In der Weiterbildung
müssen "VerbundWeiterbildungsgänge" definiert
und formuliert werden, um Regelinhalte und Regelzeiten zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung neu zuordnen zu können.
- Der Abschluss einer Weiterbildung
in einem Gebiet muss gleichwertige Inhalte nachweisen und mit einer gleichwertigen
Qualifikation für Krankenhausärzte und Vertragsärzte
abschließen.
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