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Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ![]() |
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BESCHLUSSANTRAG IV – 41
Der Antrag von Dipl.-Med. Menzel (Drucksache IV-41) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Vor Festlegung von Weiterbildungszeiten muss in Abstimmung mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden eine inhaltliche Ausgestaltung festgelegt werden. Lediglich die EU-rechtlich notwendige dreijährige MindestWeiterbildungszeit für Gebiete und Schwerpunkte muss berücksichtigt werden.
Begründung:
Durch die Festlegung auf terminliche WB-Abschnitte geraten deren Inhalte, also was am Ende gekonnt werden muss, in den Hintergrund und WB-Zeugnisse werden wieder nur nach Ablaufzeiten erstellt. Dieses soll vermindert werden.
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