Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 3

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 3a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-3) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Ebert-Englert (Drucksache VI-3a) fasst der 103. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

In einer Zeit, in der gesamtgesellschaftliche Grenzfragen durch den Entwicklungsprozess moderner Möglichkeiten medizinischer Forschung und Klinik immer mehr die Frage nach Menschenbild und Menschenwürde berühren, ist die Verständigung über gemeinsame ethische Werte eine Aufgabe, welche nur im interdisziplinären und interprofessionellen Dialog unter Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen und einer breiten Öffentlichkeit erzielt werden kann.

Die Deutsche Ärzteschaft will ihren Beitrag zu diesem notwendigen gesellschaftlichen Dialog leisten.

Forderungen der deutschen Ärzteschaft

Die Deutsche Ärzteschaft fordert die Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages auf, sich für rechtliche und ethische Rahmenbedingungen einzusetzen, die auch in Zukunft die notwendigen Fortschritte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ermöglichen; dabei muss ein streng an der Menschenwürde orientiertes Menschenbild führender Leitgedanke sein. Die ärztliche Selbstverwaltung verfolgt diese Grundsätze konsequent in ihrem Berufsrecht und schafft damit die notwendigen Voraussetzungen für ethisch geleitetes ärztliches Handeln.

Die Deutsche Ärzteschaft fordert die Enquete-Kommission darüber hinaus auf, sich insbesondere einzusetzen für

Die Deutsche Ärzteschaft hält es zur international verbindlichen Durchsetzung dieser Anliegen für unabdingbar

und

Begründung:

In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. wurde die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel "Recht und Ethik der modernen Medizin" (Drs. 14/3011), der je 13 Abgeordnete und Sachverständige angehören, beschlossen.

Die Kommission soll den Sachstand über die Entwicklungen in der medizinischen Forschung darstellen und dabei ethische, verfassungsrechtliche, soziale, gesetzgeberische und politische Aspekte einbeziehen. Sie soll außerdem die zugehörige Forschungspraxis untersuchen und insbesondere auf gesetzlich nur unvollständig geregelte Bereiche hinweisen. Es wird erwartet, dass sie Kriterien für die Grenzen der medizinischen Forschung entwickelt, die das unbedingte Gebot zur Wahrung der Menschenwürde beinhalten.

Zur Begründung heißt es, die schnell fortschreitende weltweite Entwicklung in Biologie und Medizin eröffnet neue Ansätze für den Umgang mit bislang nicht oder nur begrenzt heilbaren Leiden. Dadurch würden grundsätzliche ethische und moralische Fragen aufgeworfen, die das Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung berühren. Gleichzeitig stelle sich die Frage nach der Vereinbarkeit dieser Entwicklung mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Würde des Menschen.


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