Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 6

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 6a neu

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-6) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Baudach (Drucksache VI-6a neu) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 103. Deutsche Ärztetag fordert die Spielzeughersteller, die Elektronikindustrie und das Gastgewerbe auf, durch freiwillige Lärmpegelbegrenzungen in ihrem Einzugsbereich den Freizeitlärm zu reduzieren und durch Aufklärung der Betroffenen und Verantwortlichen einer in der Freizeit erworbenen Gehörschädigung entgegenzuwirken. Solange derartige Schritte nicht nachhaltig greifen, fordert der 103. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber auf, Lärmpegelbegrenzungen in der Freizeit gesetzlich durchzusetzen. Dabei soll die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (VBG 121) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gelten.

Begründung:

In Deutschland leiden ca. 16 Millionen Menschen an massiven Hörstörungen. Jeder 4. Jugendliche ist schwerhörig. Wissenschaftler schätzen, dass ein Drittel der Jugendlichen mit spätestens 50 Jahren auf Grund von Freizeitlärm ein Hörgerät benötigen wird. Wesentliche Ursachen der Hörschädigungen sind die Weiterverbreitung von sehr lautem Kinderspielzeug, Feuerwerkskörpern, elektro-akustische Verstärkung von Musik (Walkman, Diskotheken, Musik-Großveranstaltungen).

Eine Hörgefährdung besteht ab 85 dB (Dezibel) (A). Es sollten daher folgende Pegelbegrenzungen festgelegt werden:

Therapieverfahren zur Heilung einer lärminduzierten Innenohrschwerhörigkeit gibt es nicht. Ein chronischer Hörverlust ist irreversibel.


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