Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 12

Auf Antrag von Dr. Mörlein (Drucksache VI-12) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf den Gesetzgeber dahingehend einzuwirken, dass durch genetische Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse nicht in den Auskunftsanspruch der Versicherungen, insbesondere der Kranken- und Lebensversicherungen, gestellt werden. Eine anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik unterbliebe, ebenso würde das Arzt/Patientenverhältnis in unerträglicher Weise belastet.


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