Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 18

Auf Antrag von Frau Dr. Bell (Drucksache VI-18) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Die medizinisch indizierte psychotherapeutische Behandlung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie darf nicht mit der Behandlung von Befindlichkeitsstörungen verwechselt werden. Psychisch Kranke haben den gleichen Anspruch auf angemessene Behandlung wie somatisch Kranke.


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