Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 20

Auf Antrag von Dr. Ottmann und Dr. Windhorst (Drucksache VI-20) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 103. Deutsche Ärztetag 2000 in Köln fordert die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung auf, aus Gründen der Effektivität wie Effizienz die zur Unterzeichnung anstehende Vereinbarung zu modifizieren mit folgender Zielsetzung:

Die QS-Datenhaltung und die QS-Auswertungen für die Landesebene erfolgen in den ProjektGeschäftsstellen der Länder. Länder, die entsprechende Einrichtungen nicht vorhalten, bedienen sich Kooperationen beispielsweise mit Nachbarländern oder nutzen externe Institutionen.

QS-Bundesauswertungen sollen über die Zusammenführung von Ergebnissen in der Regel aggregierter Daten unter Berücksichtigung einschlägiger Bestimmungen des Datenschutzes aus den einzelnen Ländern erfolgen. Bei kleinen Datenmengen auf Landesebene sowie zur Entwicklung valider Qualitätsindikatoren kann die Zusammenführung von Roh-Daten – wiederum unter Berücksichtigung einschlägiger Bestimmungen des Datenschutzes - sinnvoll und notwendig sein.

Dabei sollte die Beteiligung der PKV und der Rentenversicherungs-Träger angestrebt werden; zudem ist zu diskutieren, in welcher Weise eine Integration von Patientenvertretungen gewährleistet wird.

Begründung:

Es erscheint weder aus ökonomischen noch aus methodischen Gründen vertretbar, regional funktionsfähige und akzeptierte Strukturen zur externen Qualitässicherung zu zerschlagen, mit dem Versuch, diese anderweitig kostenintensiv neu aufzubauen.

Die BundesGeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) entwickelt sektorübergreifende Konzeptionen für die stationäre Qualitätssicherung, um der Forderung nachzukommen, dass identische Eingriffe und Verfahren in verschiedenen Versorgungsbereichen auch auf gleiche Qualitätsanforderungen bezogen werden.

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt der BQS kann die Entwicklung von Verfahren des abgestuften und standardisierten Umgangs mit Auffälligkeiten bilden. Über die konsequente Einbindung von QS-LandesprojekGeschäftsstellen ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen praktikabel sind.

Die Qualitätsarbeit vor Ort und die QS-Datenauswertungen erfolgen in der Regel auf Landesebene. Auch bei selbstverständlich anonymisierter Datenauswertung und
–rückgabe an die einzelnen Institutionen hat sich die dadurch mögliche regionale Beratung für die Klinik und Krankenhäuser als erfolgreich erwiesen.

Schon zu den Arbeitsergebnissen der vormaligen Servicestelle Qualitätssicherung (SQS) lautete das Fazit des externen Sachverständigen, Professor Dr. H. K. Selbmann:".....die Landesebenen im Rahmen der Verfahrensplanung stärker durch die Einbeziehung dort vorhandener Ressourcen und Erfahrungen zu beteiligen" (Auszug aus der Ergebnisniederschrift der 18. Sitzung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung, Seite 7, 1999).

Finanzielle Aspekte:

Eine effektive und effiziente Kooperation von BQS und QS-Landes-ProjektGeschäftsstellen


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