Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 21

Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VI-21) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Beanspruchung der Ärzteschaft im Rahmen des zu erwartenden Kostenrechtsänderungsgesetzes auf eine neue und realistische Basis gestellt wird. Der lebenslange Zeugenstand ist für den Arzt nicht akzeptabel. Er kann nur vollständig durch die Sachverständigenrolle ersetzt und entsprechend mit Augenmaß beansprucht und honoriert werden.

Begründung:

Die derzeitige Situation, bei welcher jeder Antrag bei einem Versorgungsamt eine Lawine von Anfragen auf die Ärzte auslöst, scheint sehr problematisch und kontraproduktiv. Die Art des Umgangs der Versorgungsämter mit der Ärzteschaft ist unbefriedigend und gar nicht geeignet, das Arzt-Patient-Verhältnis zu fördern. Die Zuschriften der Versorgungsbehörden an die Antragsteller mit der Empfehlung, den Arzt aufzusuchen etc., stellen eigentlich nur diskrete Aufforderungen dazu, den Arzt zu wechseln und sind somit arztfeindlich!


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