Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 31

Auf Antrag von Dr. Zollner (Drucksache VI-31) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

1. Die Umstellung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von einem staatlich verordneten Gebührensystem auf ein Vergütungssystem, das gesamtvertraglich vereinbart wird, wird abgelehnt.

Dies gilt auch hinsichtlich einer Ablösung von Teilen der amtlichen Gebührenordnung als Rechtsverordnung durch eine Vertragslösung.

2. Als wesentliche Gründe für seine Ablehnung führt der Deutsche Ärztetag an:

Der 103. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, beim Verordnungsgeber darauf hinzuwirken, dass eine kontinuierliche Anpassung der Amtlichen Gebührenordnung an die

gewährleistet wird.

Eine Anpassung mindestens im Zwei-Jahres-Turnus ist erforderlich.


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