Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 41

Auf Antrag von Dr. Schagen (Drucksache VI-41) fasst der 103. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Die Arbeit des Beauftragten für Menschenrechte (s. Tätigkeitsbericht S. 369) wird ausdrücklich begrüßt.

Der Deutsche Ärztetag verurteilt die Abschiebung kranker und behandlungsbedürftiger Opfer von Foltermaßnahmen. Er spricht sich für einen gesicherten Aufenthaltsstatus aus, solange aufgrund ärztlicher Begutachtung eine Behandlungsbedürftigkeit von Flüchtlingen aufgrund erlittener Verfolgung und Folter besteht. Die Begutachtung hat durch unabhängige und mit "Posttraumatischen Belastungsstörungen" (PTSD) nach DSM IV bzw. ICD 10 ausreichend vertraute Ärzte zu erfolgen.

Begründung:

Immer wieder kommt es zur Abschiebung von Flüchtlingen, deren Behandlungsbedürftigkeit nicht erkannt und bei der Entscheidung über das weitere Aufenthaltsrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

In der oft schwierigen Entscheidung zwischen Bleiberecht und Abschiebung sollen qualifizierte ärztliche Stellungnahmen, die sich für die Notwendigkeit einer Behandlung bei PTSD aussprechen, im Zweifel zugunsten des Bleiberechts den Ausschlag geben.


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