Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 42

Auf Antrag von Dr. Schagen (Drucksache VI-42) fasst der 103. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag verurteilt erneut Prozesse gegen ärztliche Kollegen im Ausland, die nichts anderes tun, als Opfer von Folterungen zu behandeln und dies auch dokumentieren.

Über Beispiele wurde im Deutschen Ärzteblatt, zuletzt am 28.4.2000 (S. A-1100) über die Prozessserie gegen drei Ärzte des Behandlungszentrums für Folteropfer der Türkischen Menschenrechtsstiftung Izmir, mehrfach berichtet.

Der Deutsche Ärztetag weist auf die Bedeutung von Prozessbeobachtern, die von Deutschen Ärztekammern entsandt oder unterstützt werden, für die Durchsetzung von Menschenrechten hin und begrüßt die Entsendung solcher Vertreter ausdrücklich.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden zu enger Zusammenarbeit und verstärkten Unterstützung solcher Maßnahmen aufgefordert.

Begründung:
Die Entsendung von Prozessbeobachtern in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt, mit Ärzteverbänden und Menschenrechtsorganisationen hat für die betroffenen ausländischen Kollegen, denen auf Grund ihrer Gewissenhaftigkeit und berufsethischen Grundhaltung z. T. mehrjährige Gefängnisstrafen drohen, eine immense Bedeutung. Schon mehrfach konnten dadurch Verfolgungsmaßnahmen erfolgreich eingeschränkt oder verhindert werden. Sie entspricht der Deklaration des Weltärztebundes 1997 in Hamburg.


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