Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 56

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-56) fasst der 103. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 103. Deutsche Ärztetag bekräftigt seine Auffassung, dass weder das menschliche Genom, Teile davon, noch Organe oder Zellen des menschlichen Körpers patentierbar sein dürfen.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Europäische Union auf, die in ihrer Richtlinie 98/44/EG zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgesehene Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers einschließlich der Gene auszusetzen. Er erwartet eine entsprechende Unterstützung durch Bundesregierung und Bundestag.

Begründung:

Menschliche Gene können nur entdeckt und nicht erfunden werden!

Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind gemeinsames Erbe aller Menschen und dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken missbraucht werden. Die Patentierung des menschlichen Genoms und des menschlichen Körpers ist mit der Würde des Menschen unvereinbar.

Der Deutsche Ärztetag folgt damit auch einem Aufruf des Weltärztebundes, die politisch Verantwortlichen auf die Gefahren der Patentierung des menschlichen Genoms hinzuweisen.

Bereits jetzt ist zu erkennen, dass durch die Erteilung von Patenten auf krankheitsauslösende Gene eine Kommerzialisierung von medizinischen Verfahren eintritt, die zu einem Anstieg der Kosten und damit zu einer geringeren Verfügbarkeit führt.

Die im Februar bekannt gewordene Erteilung eines Patents (EP 695 531) auf die Manipulation von Stammzellen u.a. beim Menschen durch das Europäische Patentamt zeigt, dass wir uns bereits auf einer schiefen Ebene befinden.

Da die Entwicklung von patentfähiger Information im Verborgenen geschieht, ist zudem damit zu rechnen, dass in Zukunft immer dann, wenn genetische Informationen Teil eines Verfahrens sind, die Kommunikation über neue Diagnose- und Therapieverfahren drastisch eingeschränkt wird. Das ist nicht im Interesse der wisssenschaftlichen Entwicklung und noch weniger im Interesse der Patienten.


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