Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 62

Der Antrag von Dr. Mayer (Drucksache VI-62) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer und die Vertreter aus den ärztlichen Körperschaften in den Gremien der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) werden aufgefordert, sich in den Gremien der BGW für die Einführung eines Unternehmermodells im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen (Unfallverhütungsvorschrift VBG 122/123) einzusetzen.

Begründung:

Die Bundeszahnärztekammer hat ein sog. Präventionsmodell zur Umsetzung der VBG 122/123 in Zahnarztpraxen erarbeitet, das vom Vorstand der BGW gebilligt worden ist. Es wird u.a. im Bereich der Landeszahnärztekammern Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe praktiziert.

Wesentlicher Inhalt dieses Konzeptes ist eine Schulung der Praxisinhaber, die diese zu "Sicherheitsverantwortlichen" qualifizieren soll, sowie die Einrichtung einer zentralen "Zahnärztlichen Stelle für Arbeitssicherheit und Betriebsärztliche Betreuung". Unter Berufung auf diese Maßnahmen sowie die vom Zahnarzt "bereits innerhalb seines wissenschaftlichen Studiums erworbenen Kenntnisse in der Hygiene, der medizinischen Mikrobiologie und in der Gesundheitsfürsorge" (so das Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer) findet in den am Präventionsmodell beteiligten Landeszahnärztekammern praktisch keine Regelbetreuung der Zahnarztpraxen durch Betriebsärzte vor Ort mehr statt.

Das "Präventionsmodell" der Bundesärztekammer ist damit de facto ein Unternehmermodell, d.h. eine Organisationsform, bei der wesentliche Teile der sicherheitstechnischen und betriebsäztlichen Betreuung vom "Unternehmer", d.h. dem Praxisinhaber übernommen werden.

Es kann nicht hingenommen werden, dass vor Ort Zahnärzte nicht der betriebsärztlichen Regelbetreuung unterliegen, während sich die wesentlich sachnäheren Ärzte dieser unterwerfen müssen.


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