Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 14

Von: Dr. Seeger

als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

In Anbetracht der Entschlüsselung des menschlichen Genoms stellt der 103. Deutsche Ärztetag in Bekräftigung seiner Beschlüsse fest:

Die Information über das menschliche Genom darf nicht zu kommerziellen Zwecken mißbraucht werden, sondern muss Erbe der gesamten Menschheit sein.

Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden, die Entscheidung über die Durchführung einer "genetischen Diagnose" liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN, NEU ALS VI - 15


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