Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

BESCHLUSSANTRAG IIa - 5

Von: Dr. von Knoblauch

als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt:

Die (Muster-)Berufsordnung in der Fassung von 1997 wird wie folgt geändert:

II. Kapitel D Nr. 2 Abs. 3 wird um die Bezeichnung "fachärztliche Versorgung" ergänzt.

Begründung:

Der Novellierungsvorschlag sieht entsprechend § 76 Abs. 3 SGB V die Angabe der "hausärztlichen Versorgung" auf dem Praxisschild vor.

Um dem Patienten die Information über den von ihm gewünschten Versorgungsbereich auch tatsächlich zugänglich zu machen, ist über die bloße Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hinaus, die Angabe der "fachärztlichen Versorgung" auf dem Praxisschild in der (Muster-) Berufsordnung zu gestatten.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT


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