TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Kolkmann, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Bemerkungen von Herrn Thomas eingehen, die den Koordinierungsausschuss und die Mitarbeit der Bundesärztekammer dort betreffen. Der Koordinierungsausschuss hat unter anderem die Aufgabe, jährlich für zehn Krankheiten, bei denen eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung unterstellt wird, auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien verbindliche Behandlungskriterien sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich zu entwickeln.

Das ist in zweifacher Hinsicht ein dicker Hund: erstens deshalb, weil in der Tat die Ärzte in diesem Koordinierungsausschuss in der Minderheit sind und jederzeit von der Krankenhausgesellschaft und den Kassen überstimmt werden können. Der zweite Punkt ist noch viel schlimmer: Hier wird offensichtlich der Versuch gestartet, die Behandlung verbindlich zu standardisieren. Wenn es pro Jahr um zehn Krankheiten geht, bezieht sich das in zehn Jahren immerhin schon auf 100 Krankheiten. Dass das nicht funktionieren wird, ist eine ganz andere Frage.

Die Bundesärztekammer hat ihre Unterschrift unter den Errichtungsvertrag abgelehnt, weil bei der Abstimmung in allen Fragen das Mehrheitsprinzip gelten sollte. Wir haben verlangt, dass bei medizinischen Fragen das Einstimmigkeitsprinzip eingeführt wird, damit nicht Unsinniges für diese Behandlungskriterien beschlossen wird.

Dieses ist uns nicht gelungen, sondern auch aufgrund von rechtlichen Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit ist das Einstimmigkeitsprinzip nicht vorgesehen. Wir haben uns dann intern darauf geeinigt, dass wir ein zweistufiges Verfahren fordern werden, nämlich in einem ersten Schritt Einstimmigkeit; wenn dieses nicht gelingt, ein Moratorium, dann eine zweite Sitzung, dann muss halt noch einmal diskutiert und mit Mehrheit entschieden werden.

Mehr werden wir dabei nicht herausholen können. Es gibt aber den Beschluss, dass für den Fall, dass auch dieser Kompromiss nicht zustande kommt, die Bundesärztekammer dem Koordinierungsausschuss nicht beitreten wird.

So ist die gegenwärtige Sachlage, die jetzt noch verhandelt werden muss. So weit zur Aufklärung und zur Information des hohen Hauses.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kolkmann, für diese Klarstellung. - Als nächster Redner bitte Herr Jonitz, ebenfalls vom Vorstand der Bundesärztekammer. Er ist der Präsident der Landesärztekammer Berlin.

© 2001, Bundesärztekammer.