TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Dipl.-Med. Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe keinen Antrag eingereicht. Trotzdem möchte ich kurz zu zwei Aspekten Stellung nehmen.

Ich möchte zunächst etwas zu den Aufgaben der Krankenkassen sagen. Wir haben im "Deutschen Ärzteblatt" verschiedene Artikel gelesen, wonach wegen Mittelknappheit den Krankenkassen vielleicht doch einige Aufgaben abgenommen werden sollten. Ich halte das aus ärztlicher Sicht für äußerst bedenklich, da es hier um die Rechte der Patienten geht. Ich finde es für den Patienten wichtig, dass er für seine Benachteiligungen, die er durch die Krankheit hat, Lohnersatz erhält. Vor einem Arzt, der den Krankenkassen indirekt vorschlägt, dies nicht zu tun, da sich der Patient ja privat versichern lassen könne, möchte ich warnen.

Wir freuen uns alle, dass beim Arzneimittelbudget die Kollektivhaftung ein Ende hat. Es gibt aber eine Gefahr: Wir wissen noch nicht genau, wie die Regulierung durch die Richtgrößen erfolgen soll. Das individuelle Risiko, das dann beim einzelnen Arzt liegt, der den Patienten direkt versorgen muss, kann so groß sein, dass das Arzt-Patient-Verhältnis gravierend gestört ist. Deshalb bitte ich die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, darauf hinzuwirken, dass das Arzt-Patient-Verhältnis nicht weiter gestört wird. Wir wissen aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre, wozu ein solches gestörtes Vertrauensverhältnis führen kann.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Michaelis. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Windhorst aus Westfalen-Lippe.

© 2001, Bundesärztekammer.