TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Kolkmann hat Recht: Der Koordinierungsausschuss nach § 137 e SGB V besteht in seiner großen Mehrheit aus Krankenkassenvertretern und Nichtärzten. Diese sollen über grundsätzliche medizinische Inhalte bestimmen. Das können sie mit ihrer Mehrheit gegen die vertretenen Ärzte - einen von der Bundesärztekammer und drei von der KBV - tun. Hier lassen wir erstmals etwas zu, was es im Sozialrecht und im Berufsrecht bisher nicht gab, nämlich dass Nichtärzte am Ende mit Mehrheit über ärztliche Belange entscheiden.

Deswegen habe ich Verständnis für die Position von Herrn Professor Kolkmann. Ich weiß nicht, ob nicht auch in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einmal darüber nachgedacht werden müsste, ob man wirklich alles, auch Fragen von zentralem ärztlichen Inhalt, in Verhandlungen mit den Krankenkassen lösen kann. Ich meine, die Arbeit dieses Ausschusses ist nicht auf allen Ebenen gerade eine Erfolgsgeschichte. Ich habe große Bedenken, wenn auf allen Gebieten der Medizin die Kriterien für die Leitlinien, deren Dokumentation und deren Umsetzung in Ausschüssen beschlossen werden, in denen die Ärzte höchstens zu einem Drittel vertreten sind und wo sie in zentralen medizinischen Fragen immer überstimmt werden können. Ich bin deswegen ein Gegner der Regelung, dass die Ärzte in diesem Koordinierungsausschuss überstimmt werden können.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Der Beschluss lautet so, dass wir diese Einstimmigkeitsregelung haben wollen. Herr Kolkmann hat eben das Zweistufenmodell dargestellt. Unter diesen Umständen ist die Bundesärztekammer bereit, dort mitzumachen. Aber wir wollen uns nicht völlig unterbügeln lassen.

Ich nehme an, Herr Kossow möchte zu diesem Thema sprechen. Er hat das Wort.

© 2001, Bundesärztekammer.