TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Diese Diskussion ist ein bisschen schwierig, weil jetzt mit Zitaten aus Gesetzestexten gearbeitet wird, die nicht jeder von uns im Einzelnen nachvollziehen kann, da sie nicht jedem vorliegen. Hier findet eine politische Abwägung von Vor- und Nachteilen statt; es gibt keine ideale Lösung. Wir kennen weder bei dem einen noch bei dem anderen Weg das Ergebnis.

Wir wissen auch nicht, ob am Ende wirklich die Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung die Aufgabe, die Sie eben beschrieben haben, tatsächlich übertragen bekommt. Das wissen wir nicht; auch Sie haben lediglich von der Chance gesprochen. Allerdings wiegt das Argument dieser Chance schwer. Das ist auch im Vorstand der Bundesärztekammer diskutiert worden.

Ich meine, das Argument, das die stärkste Entscheidungsnot hervorruft, ist der Hinweis darauf: Es kann ja passieren, dass der Koordinierungsausschuss zu Entscheidungen kommt, die im Widerspruch zu ärztlichen Leitlinien und Richtlinien stehen, welche die Ärzteschaft in eigener Selbstverwaltung erstellt hat. Es kann unermesslich schwierig sein, diesen Widerspruch aufzulösen, weil man einerseits an geltendes Recht gebunden ist und weil man andererseits an die Berufsordnung gebunden ist.

Allerdings hängt die Frage, ob es diesen Widerspruch gibt, nicht davon ab, ob wir im Koordinierungsausschuss mitwirken und möglicherweise auf der zweiten Ebene überstimmt werden oder dort nicht mitwirken. Wenn wir dort nicht vertreten sind, entsteht bei einer inadäquaten Entscheidung des Koordinierungsausschusses der gleiche Konflikt, als wenn wir dort vertreten sind und überstimmt werden.

Deswegen glaube ich, dass man jedenfalls nicht sagen kann: Wer mitwirkt, macht damit automatisch die Legitimität der Entscheidungen sehr stark. Möglicherweise bekommt man durch das Miterleben des Beratungsprozesses gerade diejenigen Informationen, die anschließend in der Öffentlichkeit und im Interesse der eigentlichen Aufgabenstellung des Koordinierungsausschusses dazu helfen, die Diskussion über die Frage zu führen, wie die Differenz zwischen Berufsrecht und Sozialrecht zu beseitigen ist.

Das ist, wie ich zugebe, ein bisschen kompliziert. Es spielen ja auch Voraussetzungen, die sich aus dem Gesetzestext ergeben, eine Rolle. Obwohl ich die Befürchtungen von Herrn Montgomery und von Herrn Kolkmann teile und das Einstimmigkeitsprinzip haben will, betrachte ich es als einen wichtigen Wert, dass wir als Bundesärztekammer in diese sozialrechtlichen Bedingungen eingebunden sind und mitwirken können, selbst wenn dies nur dazu führt, dass wir anschließend durch die Mitwirkung jene Informationen haben, die es uns gestatten, zu sagen: Das, was der Koordinierungsausschuss in der Sache entschieden hat, kann von uns nicht mitgetragen werden, steht im Widerspruch zum Berufsrecht, wird von uns abgelehnt und öffentlich attackiert.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Nun zu einem ganz anderen Thema Herr Dr. Loesch aus Brandenburg. Bitte schön, Herr Kollege.

© 2001, Bundesärztekammer.