TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Loesch, Brandenburg:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für wichtig, dass das folgende Thema im Rahmen der berufspolitischen Diskussionen nicht untergeht. Wir haben am 28. April in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Brandenburg einen Antrag beschlossen, dessen Inhalt ich Ihnen gleich vortragen werde. Zunächst aber ein paar Worte zur Vorgeschichte.

Der beratende Fachausschuss "Psychotherapie" der KBV hat in einer Versammlung, an der offensichtlich nur wenige ärztliche Vertreter teilgenommen haben, beschlossen, dass die gleichzeitige Durchführung von Richtlinienpsychotherapie und somatischer Behandlung als Behandlungsfehler anzusehen sei. Dem muss ganz energisch widersprochen werden. Hier sehe ich erstens die Gefahr, dass unser Berufsrecht von allen Seiten her ausgehöhlt wird. Zweitens sehe ich die Gefahr, dass ein weiterer Keil zwischen die Psychologischen Psychotherapeuten und die ärztlichen Psychotherapeuten getrieben werden soll.

Wir sind der Meinung: Körperliche Behandlung und Psychotherapie müssen für ärztliche Psychotherapeuten gleichzeitig möglich sein.

(Beifall)

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Ärztliche PsychotherapeutInnen entscheiden in eigener Verantwortung, ob es angezeigt ist, einen Patienten, der sich bei ihr/ihm in Psychotherapie befindet, auch körperlich zu behandeln.

Eine psychotherapeutische und gleichzeitige somatische Komplettbehandlung wird ausdrücklich als möglich und in vielen Fällen als notwendig befunden und darf nicht als "Kunstfehler" bezeichnet werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Loesch. Ich glaube, das, was Sie beantragen, ist durch die Bundesärzteordnung und das ärztliche Berufsrecht gedeckt. Wenn die Damen und Herren Juristen anderer Meinung sein sollten, mögen sie sich bitte melden. Man ist durch die Approbation Arzt und damit zur Ausübung der Heilkunde am Menschen im umfassenden Sinne berechtigt. Man muss nur verantworten, was man tut - und davon gehen wir ja alle aus.

© 2001, Bundesärztekammer.