TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir sind damit am Ende der Rednerliste und können uns nunmehr den Anträgen zuwenden, die zu diesem Themenkomplex vorliegen. Die Anträge 1 und 1 c sind nach meinem Kenntnisstand bereits verteilt worden, die Anträge 1 a und 1 b noch nicht. Ferner haben wir abzustimmen über den Antrag 5 von Herrn Kollegen Kaplan, der kein Änderungsantrag zum Vorstandsantrag ist, aber zu diesem Themenkomplex passt.

Zu diesem Komplex gehören ferner die Anträge 6 von Herrn Dr. Joas, 8 von Herrn Dr. Orth, 9 von Herrn Dr. Thomas, 10 von Herrn Menzel aus Thüringen und 11 von Frau Dr. Lux.

Wir wenden uns zunächst dem Antrag I-1 des Vorstands zu. Frau Schlang aus Hessen wünscht, die Überschrift "Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung müssen neu austariert werden!" über das Kapitel, das mit den Worten beginnt: "Die unsolidarische Entwicklung der Beiträge muss korrigiert werden", zu setzen. Es soll in zwei Abschnitten abgestimmt werden: zum einen über den analytischen Beschreibungsteil, zum anderen über den restlichen Text.

Ein weiterer Änderungsantrag betrifft ebenfalls Seite 3 des Antrags I-1. Frau Dr. Tempka aus Berlin wünscht, dass der dritte Punkt nach der Überschrift "Maßstab für die Vergütung ärztlicher Leistungen muss die Qualität sein" lautet:

Ärztliche Arbeitszeit ist tarifgerecht zu vergüten und die ärztliche Direktion des Krankenhauses trägt die Verantwortung für die Einhaltung einer maximalen ärztlichen Wochenarbeitszeit von 70 Stunden und einer Jahresarbeitszeit von 2 300 Stunden.

Dieser Text des dritten Punktes soll den Vorstandstext ersetzen.

Der Änderungsantrag 1 c beinhaltet, dass unter dem Abschnitt "Die unsolidarische Entwicklung der Beiträge muss korrigiert werden" ein weiterer Punkt aufgeführt wird:

Einbeziehung aller in die gesetzliche Krankenversicherung durch Abschaffung der Pflichtversicherungsgrenze

Das ist eine sehr konkrete Wunschvorstellung über die zukünftige Finanzierung unseres Gesundheitswesens. Das bedeutet praktisch die Einbeziehung aller Germaninnen und Germanen in das Pflichtversicherungssystem der GKV.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache Nr. I-1 b. Der Text

Im Krankenhausbereich muss ärztliche Leistung angemessen bezahlt und zugleich muss die Arbeitszeit der Ärzte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf ein gegenüber den Patienten verantwortbares Maß reduziert werden

soll ersetzt werden durch folgenden Text:

Ärztliche Arbeitszeit ist tarifgerecht zu vergüten und die ärztliche Direktion des Krankenhauses trägt die Verantwortung für die Einhaltung einer maximalen ärztlichen Wochenarbeitszeit von 70 Stunden und einer Jahresarbeitszeit von 2 300 Stunden.

Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Einige. Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.