TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Hülskamp, Nordrhein:

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen zum Thema PID und Stammzellendiagnostik. Natürlich ist das Individuum in unserem Staat nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes geschützt. Aber da fängt die Problematik eigentlich schon an: Die Definition "Individuum" ist nicht völlig klar. Da hilft auch nicht das Studium der entsprechenden Literatur. Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es verboten, Keime zu vernichten. Zum anderen gilt - entsinnen Sie sich bitte der Diskussion über § 218 StGB -: Der Bereich von der Imprägnation bis zur Implantation ist in der Präambel dieses Gesetzes bewusst freigestellt. Es wäre anderenfalls auch nicht möglich, dass wir als Gynäkologen postkoitale Antikonzeption betreiben, es wäre nicht möglich, dass wir ohne Bedenken IUPs einlegen, denn bei dieser Medikation und bei den IUPs nehmen wir in Kauf, dass befruchtete Eizellen, dass Keime nicht implantiert werden, dass Keime nicht weiterwachsen.

Der Gesetzgeber muss deshalb von uns aufgefordert werden, bei dieser Problematik Klarheit zu schaffen. Das werden wir allein hier nicht erreichen können. Ich bitte Sie, das Ganze noch einmal zu überdenken, obwohl wir natürlich einen klaren Auftrag in Richtung des Gesetzgebers geben sollten.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Hülskamp. - Jetzt bitte Herr Hirschmann aus Bayern.

© 2001, Bundesärztekammer.