TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Nowak, Hessen:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht abgesprochen: Ich schließe an meine Vorrednerin an, indem ich meinen Antrag II-16 vortrage und Sie um Ihre Zustimmung bitten möchte. Wir können nicht hinnehmen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ausgebeutet werden, indem sie entweder überhaupt nicht - so etwas gibt es auch noch - oder unterhalb des Tarifs bezahlt werden. Die Europäische Gemeinschaft war hier wieder Vorreiter. Bereits 1993 wurde eine Richtlinie verabschiedet, wonach die gegenseitige Anerkennung der Facharztdiplome nur dann vorgenommen werden kann, wenn die ärztliche Weiterbildung angemessen vergütet wurde.

Dies müssen wir jetzt in Deutschland umsetzen. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung weiterhin ausgebeutet werden. Deshalb werden alle Ärztekammern in der Bundesrepublik aufgefordert, analog dieser EG-Richtlinie und auch analog der Weiterbildungsordnung zu handeln und darauf zu achten, dass ärztliche Tätigkeiten für eine Weiterbildung nur dann angerechnet werden, wenn eine angemessene Vergütung erfolgte.

Hier haben wir ein Instrumentarium, um das Verbrechen der Ausbeutung zu bekämpfen. Ärzte in Weiterbildung sind keine Ärzte zweiter Klasse; sie dürfen nicht unterbezahlt sein, sondern sie haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Darum bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Nowak. Ich darf ergänzen, dass diese Richtlinie von 1993 eine Kodifizierung aus dem Jahre 1993 ist, dass die Inhalte zum überwiegenden Teil schon aus dem Jahre 1975 stammen. Das gilt auch dafür, dass eine angemessene Vergütung zu erfolgen hat. Das ist also seit mehr als einem Vierteljahrhundert gültiges Europarecht. Das haben auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs so festgestellt.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident der hessischen Landesärztekammer, Herr Privatdozent Dr. Wönne. Bitte schön.

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