TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Josten, Nordrhein:

Die Präsentationen liegen auf dieser CD-ROM als Microsoft PowerPoint Präsentaionen vor. Wenn Sie den Microsoft Internet Explorer Version 5.xx benutzen und Microsoft PowerPoint installiert ist, können sie die Präsentaion durch einen Klick auf das Miniaturbild direkt starten.


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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte aus einem Interview mit einem Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft zitieren, das im Mai dieses Jahres veröffentlicht wurde:

Zu bedenken ist, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils zu einer Verlängerung der Aus- und Weiterbildungszeiten von Ärzten im Krankenhaus führen wird, wenn nur noch im Regeldienst gearbeitet wird ... Im beabsichtigten Dialog mit der Europäischen Kommission sollte die Bundesregierung darauf hinweisen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer mit dem jetzt gültigen deutschen Arbeitszeitrecht gewährleistet ist und das EuGH-Urteil massive Kosten nach sich zieht.

Es geht nicht allein um den ärztlichen Bereich, sondern auch um die Krankenpflege und andere Mitarbeiter im Krankenhaus. Im Universitätsklinikum Essen erschien am 11. April 2001 eine Dienstanweisung - ich reiche die Fotokopie gleich beim Präsidium ein -, in der es heißt:

Wichtige Mitteilung des Amtes für Arbeitsschutz: Werden Höchstarbeitszeiten im Krankenhaus, also zehn Stunden, häufig überschritten, haftet die Klinikpflegeleitung und der kaufmännische Direktor mit einer sechsstelligen Summe. Sie werden verstehen, dass ich mich also gezwungen sehe,

- das ist die Pflegedienstleitung -

Sie alle in die Verantwortung zu nehmen.

Das passt in diesen Kontext. Ich habe deshalb den Antrag 29 gestellt. Im Text ist bedauerlicherweise ein kleiner Fehler enthalten. Es geht nicht nur um die Verlängerung der Ausbildungszeit, sondern natürlich auch um die Weiterbildungszeit. Ich bitte um eine entsprechende Änderung.

In der wissenschaftlichen Publikation "Nature" erschien 1997 ein Artikel, der sich mit 24-stündiger Arbeit befasste. Dort wurde festgestellt, dass die psychomotorischen Fähigkeiten derjenigen, die getestet wurden, nach 24 Stunden in etwa denjenigen von Personen entsprachen, die 1 Promille Alkohol intus haben. Im Straßenverkehr ist bei 0,5 Promille der Lappen weg. Wenn aber jemand auf die Idee kommt, als Arzt etwas zu trinken, wodurch er über die 0,5-Promille-Grenze kommt, geht die Staatsanwaltschaft hin und bittet die zuständige Ärztekammer um Prüfung, ob ein berufsrechtliches Vergehen vorliegt.

Hier sieht man sehr deutlich, wie unterschiedlich Tätigkeiten beurteilt werden, obwohl beide Gefahren beinhalten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Josten. - Der nächste Redner ist Herr Ikonomidis aus Bayern.

© 2001, Bundesärztekammer.