TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Risk-Plotzki, Berlin:

Ich möchte auf den Antrag 21, zu dem es einen Änderungsantrag gibt, zurückkommen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Es geht mir darum, dass sehr viele AiPler sehr wenig oder nur Routinedinge lernen. Wenn sie sich um eine Assistenzarztstelle bewerben, wird gefragt: Was können Sie denn? Dann müssen sie erklären: Vieles können wir nicht. Dann haben sie Pech gehabt.

Deshalb ist es wichtig, in geeigneter Form zu definieren, welche Inhalte erforderlich sind. Das meine ich nicht als Katalog oder als rechtsverbindliche Vorschrift, sondern als Orientierung, damit man etwas in der Hand hat.

Es ist richtig, dass die AiP-Zeit auf die Weiterbildungszeit angerechnet wird. Aber die Weiterbildungsordnung erstreckt sich nicht auf den AiP. Der AiP wird von der Approbationsordnung erfasst. Deshalb mein Antrag, exemplarische Leitlinien zu schaffen, damit man Anhaltspunkte hat. Wenn es dafür keine Mehrheit gibt, schlage ich vor, dass der Deutsche Ärztetag fordert, dass sich der Inhalt der AiP-Phase unbedingt an der jeweiligen Weiterbildungsordnung zu orientieren hat.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt noch einmal Frau Brendler. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.