TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. II-6. Diesen Antrag lese ich Ihnen in einer Fassung vor, die noch etwas klarer ist, die uns handschriftlich eingereicht wurde. Kompliziert ist es zwar immer noch, aber ich glaube, man kann durch die Sprachmelodie klarstellen, was gemeint ist. Der Text soll lauten:

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die untertarifvertragliche Beschäftigung von Ärztinnen/Ärzten, insbesondere von in der Weiterbildung befindlichen, durch Ärzte, insbesondere durch zur Weiterbildung befugte Ärztinnen/Ärzte, unethisch ist und nicht mit der persönlichen Eignung zur Weiterbildungsbefähigung in Einklang steht.

Ist es klar? Ein zur Weiterbildung ermächtigter Arzt, der einen in Weiterbildung befindlichen Arzt untertarifvertraglich beschäftigt, handelt unethisch und ist nicht befähigt, die Weiterbildung ordnungsgemäß durchzuführen, und sollte nicht ermächtigt werden. Dies will der Antragsteller. Möchten Sie über das, was ich gerade ausgeführt habe, abstimmen? Der Text gibt es ganz bestimmt her.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Minderheit. Wer enthält sich? - Zahlreiche. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.