TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Weigeldt, Bremen:

Allgemeinärzte können nur ganz allgemein. Aber Pathologen können nicht nur pathologisch?

(Heiterkeit)

Die Mischform ist günstig; deshalb haben wir Sie ja auch als Präsidenten gewählt.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Es ist ein Unterschied, ob man etwas pathologisch macht oder ob man etwas als Pathologe macht!

(Heiterkeit)

Weigeldt, Bremen:

So weit wollte ich jetzt nicht gehen, dass wir mit dem vorgelegten Paragraphenteil als Pathologen umgehen müssten.

Ich plädiere dafür, dass man das Wort "zustimmend" aus dem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer streicht, und zwar nicht deshalb, weil man nicht anerkennt, welche Arbeit dahinter steckt. Aber "zur Kenntnis nehmen" klingt immer ein bisschen unfreundlich, als habe man nichts getan. Entscheidend ist, dass etliche Details der Teile B und C präformiert werden: Es wird präformiert, dass die Weiterbildung im Gebiet und nicht mehr zum Gebiet stattfindet, es wird präformiert, dass es Mindestweiterbildungszeiten gibt, es wird präformiert, dass nicht mehr für eine definierte ärztliche Tätigkeit weitergebildet wird, sondern für eine besondere ärztliche Kompetenz. Wir wissen nicht, was das ist. Wir können keiner Formulierung zustimmen, von der wir nicht wissen, was sie bedeutet.

Im Übrigen, Herr Präsident, muss man eine kleine Korrektur anfügen: Es ist keine Honorarverteilungsordnung, überhaupt nicht, sondern eine Zulassungsordnung, mündet in eine Zulassungsordnung. Natürlich können die Ärztetage darauf verzichten, sich mit dieser Zulassungsordnung zu befassen. Dann gibt man aber in Zukunft die Kompetenz an die Politik und die Krankenkassen ab, die dann aufgrund des § 135 - Bundeseinheitlichkeit von Befähigungsnachweisen - die Macht haben, in Verhandlungen mit den KVen die Zulassungsvoraussetzungen festzulegen. Das können wir doch nicht zulassen!

(Beifall)

Insofern bitte ich darum, das Wort "zustimmend" zu streichen. Vielleicht kann man einen Paragraphen einfügen, dass man die schwierige Arbeit, die geleistet wurde, zur Kenntnis nimmt und sich dafür bedankt.

Ich bitte um Beachtung der Anträge 23 und 36, welche die Besorgnisse, die mit diesem Paragraphenteil verbunden sind, klären. Ich bitte, diese beiden Anträge positiv zu bescheiden.

Schönen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Weigeldt. - Der nächste Redner ist Herr Lummert aus Niedersachsen.

© 2001, Bundesärztekammer.