TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Lummert, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es hat mich gefreut, dass Sie, Herr Präsident, sich vorhin an die Messlatte erinnert haben, die der Arbeit des originären Weiterbildungsausschusses im Jahre 1992 zugrunde gelegen hat. Wir waren uns damals einig, dass die Weiterbildungsordnung nicht nur eine Bildungsordnung für die kommende Ärztegeneration ist - für diese wurde sie ja ursprünglich geschaffen -, sondern gleichzeitig haben wir bei jeder Formulierung, bei jedem Beschluss gefragt: Wie verträgt sich das mit unserem Sozialrecht?

Das ist meines Erachtens diesmal nicht in gleichem Maße gelungen. Wir müssen doch davon ausgehen - Herr Weigeldt hat dies eben schon apostrophiert -, dass die Weiterbildungsordnung gleichzeitig auch die Basis für die kassenärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Dem müsste immer genügend Rechnung getragen werden. Deswegen, so meine ich, kann man diesem Werk erst zustimmen, wenn die entscheidenden Paragraphen 19 und 20 vorliegen, die ganz wesentlich die Zukunft einer Weiterbildungsordnung bestimmen werden. Solange diese Paragraphen nicht klar sind, kann man nicht wissen, was aus der Weiterbildungsordnung wird.

Viel Sprengstoff sehe ich in den so genannten Befähigungsnachweisen. Es wird geschätzt, dass die Arbeit der Weiterbildungsdezernate der Landesärztekammern durch die Prüfungen und die Bearbeitung dieser Anträge um das 200- bis 300fache wächst. Darin steckt viel Sprengstoff. Ich habe heute früh schon die ersten Bemühungen von Herrn Kahlke erkannt, diese Flut einzudämmen und sich auf das zu konzentrieren, was wesentlich ist. Diesen Weg sollten wir beschreiten.

Es liegen Anträge vor, die der Beschlussvorlage des Vorstands widersprechen. In den Anträgen 4 und 34 wird der Struktur des Facharztteils und sogar den Inhalten der einzelnen Fachgebiete vorgegriffen. Diese beiden Anträge sind mit der Beschlussvorlage des Vorstands nicht vereinbar.

Vor allen Dingen liegt mir am Herzen, dass hier eine Grundlage geschaffen wird, die auch in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten in der ambulanten Versorgung und weiterentwickelten Krankenhäusern sichert.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Frau Dr. Mehlhorn ist die nächste Rednerin.

© 2001, Bundesärztekammer.