TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Weitere Anträge auf Änderungen in § 2 liegen nicht vor. Damit können wir zu § 3 übergehen. Das Wort hat jetzt Herr Schagen zum Antrag 25.

Dr. Schagen, Berlin:

Durch die Änderung des Beratungsablaufs ist die Situation auch aus meiner Sicht jetzt ein bisschen kompliziert. Ich bin Mitglied des Arbeitsausschusses der Ständigen Konferenz, der Herr Dr. Koch vorsitzt. Ich kann daher seine Worte nur unterstützen: Nehmen Sie bitte den Beschlussantrag III-1 zustimmend zur Kenntnis. Es ist für uns im Arbeitsausschuss wichtig, dass der Ärztetag die Marschroute bestätigt.

Ich persönlich hätte großes Verständnis dafür, wenn viele Anträge, die zu einzelnen Paragraphen gestellt sind, darunter auch meine Anträge 24, 26 und 27, per Vorstandsüberweisung wieder an den Ausschuss zurückgingen, denn wir haben noch einen langen Beratungsgang vor uns. Das würde das heutige Verfahren vereinfachen.

(Beifall)

Ich bitte Sie aber, im Zusammenhang mit § 3 nicht einen Änderungsantrag, sondern unseren Antrag 25 zur Klarstellung als Meinung des Ärztetages zu verabschieden. Wir haben im vorigen Jahr mit der (Muster-)Berufsordnung beschlossen, dass die Führung von Bezeichnungen demnächst erleichtert werden soll. Wir stehen natürlich hinter diesem Beschluss. Wir wollen aber nicht - das ist teilweise falsch berichtet worden -, dass zu Reklamezwecken Gebietsbezeichnungen oder auch andere Bezeichnungen nebeneinander geführt werden können, wenn die Inhalte nicht ausgeübt werden. Das würde D.II.2 der Berufsordnung widersprechen, wo ausdrücklich festgelegt ist: Bezeichnungen dürfen nur dann geführt werden, wenn der Arzt die von weiterbildungsrechtlichen Qualifikationen umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt. Es gibt in Berlin zunehmend - das sage ich auch für andere Ballungsgebiete voraus - Anträge auf Führung von zwei Gebietsbezeichnungen. Wenn man dem nachgeht, muss man feststellen, dass die Beantragung im Wesentlichen zu Reklamezwecken erfolgt ist. Wir können nicht jahrelang über die Einführung von Gebietsbezeichnungen diskutieren und erklären, das ist etwas, was man im alten Gebiet nicht mehr erlernen und in dem man sich nicht mehr fortbilden kann, dann aber ohne weiteres die Führung zulassen.

Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich, dass der Ärztetag dem Antrag 25 zustimmt, in dem klargestellt wird, dass das nur dann erlaubt sein soll, wenn diese Qualifikationen nicht nur zeitweise und nicht nur teilweise, sondern umfassend und regelmäßig ausgeübt werden.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Schagen. Das werden wir aber nicht im Sinne einer Änderung des Paragraphenwerks abstimmen, sondern nachher unter "Allgemeines". Wenn es gewünscht wird, können wir dann auch weiter darüber diskutieren.

Gibt es noch Änderungswünsche zu § 3? - Bitte, Herr Pickerodt.

© 2001, Bundesärztekammer.