TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Pickerodt, Berlin:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zumindest dort, wo ich sitze, kann man der Diskussion schwer folgen; die Akustik ist etwas schlechter als gestern.

Zur Frage der Führbarkeit haben wir auf dem vorigen Deutschen Ärztetag einen Grundsatzbeschluss gefasst. In Ergänzung zu dem, was Herr Schagen gerade vorgetragen hat, gilt es, über diese Problematik nachzudenken. Die Argumentation, dass uns die Juristen dieses oder jenes vorgegeben haben, muss bedacht werden.

Ich möchte zwei Beispiele anführen. Jemand, der vor 30 Jahren den Titel "Facharzt für Innere Medizin" erworben hat, sich aber vor 20 Jahren der Psychiatrie zugewendet hat und seither eine Praxis für Psychiatrie betreibt, darf nach der geplanten Änderung auf sein Schild schreiben "Facharzt für Psychiatrie und Facharzt für Innere Medizin", obwohl er auf dem Gebiet der Inneren Medizin überhaupt nicht mehr tätig war und auch nicht mehr tätig sein kann, weil sich das Wissen in diesem Gebiet in den letzten 20 Jahren so stark verändert hat, dass er überhaupt nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Dieses Problem würde durch die Annahme des Antrags von Herrn Schagen gelöst. Ich bitte Sie herzlich, diesem Antrag zuzustimmen, weil er eine Klarstellung enthält, dass an diesem Punkt die Berufsordnung zu greifen hat.

Ein weiteres Problem sind die Befähigungsnachweise. Wenn wir die Befähigungsnachweise so verstehen, wie sie jetzt im Paragraphenteil definiert sind, steht zu befürchten, dass wir eine immense Zahl von Befähigungsnachweisen hinterher in der Liste aufgeführt haben. Wir werden die Fachkunden, von denen es schon jetzt eine sehr große Zahl gibt, dort wiederfinden und dann zusätzlich alle Inhalte, die neu in eine Gebietskompetenz hineingeschrieben werden, nachdem eine Facharztweiterbildung abgeschlossen wurde. Das heißt, jeder Facharzt kann nunmehr seine Nachqualifikation, die auch sinnvoll ist, führen; der alte Facharzt kann sie nicht führen. Dieser wird also den Antrag stellen, dass er auf seinem Schild dieselbe Ankündigung machen darf. Es wird eine unübersehbare Zahl von Befähigungsnachweisen auf den Schildern erscheinen.

Wir müssen den Ausschuss und die Ständige Konferenz beauftragen, ganz strikt darauf zu achten, dass die Zahl der Befähigungsnachweise so gering wie irgend möglich gehalten wird, um einer Flut von nicht mehr nachprüfbaren und für die Patienten nicht mehr einschätzbaren Befähigungsnachweisen zu begegnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Eine konkrete Textänderung ist hier, glaube ich, nicht beantragt worden. Insofern brauchen wir auch nicht abzustimmen.

© 2001, Bundesärztekammer.