TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen dann zu § 4: Art, Inhalt und Dauer. Ich bitte Sie, den Antrag 29 zur Hand zu nehmen, der Abs. 4 betrifft. Der Antragsteller, Herr Reitinger, möchte, dass im dritten Satz die Worte "wissenschaftliche Aufträge" gestrichen werden.

Möchte der Antragsteller das begründen? - Herr Reitinger, bitte schön. Ich nehme an, Herr Professor Encke findet das auch interessant.

Dr. Reitinger, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über diese Problematik in unserem Weiterbildungsausschuss lange diskutiert, nachdem das auch in der Ständigen Konferenz und in dem Ständigen Ausschuss angesprochen worden ist. Es gibt eine ganze Reihe von Drittmittelstellen, die sich ausschließlich mit wissenschaftlichen Forschungsaufträgen befassen. Wenn man den Text wörtlich nimmt, sind diese davon auch betroffen. Wir meinen aus vielerlei Zusammenhängen heraus, dass die Weiterbildungsstrukturen, die sich in solchen Aufträgen widerspiegeln, anrechenbar sein müssen, wie es aus dem anderen Text hervorgeht. Ich bitte um Annahme.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Reitinger. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dazu bitte noch der Referent.

Dr. Koch, Referent:

Meine Damen und Herren! Wir haben über diese Frage lange diskutiert. Selbstverständlich gibt es wissenschaftliche Arbeiten, die am Patienten durchgeführt werden und für die Weiterbildung angerechnet werden können. Aber ich denke, beispielsweise kann man wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit Mäuseversuchen befassen, nicht auf die Weiterbildungszeit anrechnen.

(Beifall)

Die Formulierung, die wir jetzt gefunden haben, ist quasi eine EU-Formulierung. Wir haben die EU-Formulierung hier einfach übernommen. Wenn Sie also dem Antrag von Herrn Reitinger stattgeben, verlassen wir EU-Recht. Sie könnten uns natürlich beauftragen, dies noch zu präzisieren. Aber ich denke, dass die Formulierung, wie sie jetzt lautet, jedem Weiterbildungsausschuss einer Kammer die Möglichkeit eröffnet, das entsprechend auszulegen, wie er es für sinnvoll hält.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Dann können wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-29 kommen, und zwar zunächst zum ersten Teil. Wer ist dafür, in Abs. 4 Satz 3 die Worte "wissenschaftliche Aufträge" zu streichen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Teil des Antrags abgelehnt.

Wir kommen zum zweiten Teil des Antrags, nämlich in Abs. 4 einen fünften Satz anzufügen:

Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.

Das stellt aus der Sicht der Weiterbildungsgremien kein Problem dar. Ich glaube, es ist klar, um was es geht. Möchte dazu jemand diskutieren? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen Satz 5 anfügen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit, zahlreiche Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Teil des Antrags 29 angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.