TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zu § 5. Zu Abs. 1 gibt es keine Änderungswünsche.

Den Antrag 32 behandeln wir unter "Allgemeines". Zu § 5 Abs. 2 liegt ein Antrag auf Drucksache Nr. III-27 vor. Danach soll das Wort "mehrjährige" ersetzt werden durch "mindestens dreijährige". Der erste Satz von § 5 Abs. 2 würde dann lauten:

Die Befugnis zur Weiterbildung kann nur erteilt werden, wenn der Arzt die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mindestens dreijährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann.

Ich nehme an, dass sie auch im Gebiet sein soll.

Möchte das jemand begründen? - Das ist nicht der Fall. Wünscht der Referent das Wort? - Auch nicht. Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag von Herrn Schagen zustimmen, das Wort "mehrjährige" durch "mindestens dreijährige" zu ersetzen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.