TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Jetzt müssen wir den Antrag auf Drucksache Nr. III-15 aufrufen. Danach soll als § 5 Abs. 3 formuliert werden:

Der befugte Arzt hat der Ärztekammer als Voraussetzung zur Zulassung als Weiterbilder ein zeitnah strukturiertes Weiterbildungscurriculum vorzulegen, das den ihm zuerkannten Weiterbildungszeiten entspricht. Dieses Curriculum dient als Vorgabe der Dokumentation der in Weiterbildung befindlichen Ärzte. Das Curriculum ist im Verlauf durch die Ärztekammer zu evaluieren.

Möchte jemand diesen Antrag begründen? Ich glaube, der Antragsteller ist nicht mehr anwesend. Möchte jemand anders den Antrag begründen? Möchte der Referent zu diesem Antrag etwas sagen? - Bitte.

Dr. Koch, Referent: Das Anliegen des Antrags ist im Prinzip zu unterstützen. Ich bitte darum, dass der Antrag an uns überwiesen wird, damit wir ihn noch etwas akzentuierter in den Paragraphenteil einbringen können. Vom Sinn her ist er von uns aus durchaus zu unterstützen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Das ist eine salomonische Vorlage für uns. Wer möchte den Antrag 15 an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© 2001, Bundesärztekammer.