TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Alternative ist es nicht, sondern wir möchten lediglich, dass in § 1 an den Text des ersten Spiegelstrichs die Worte "z. B. ein Verstoß gegen die Berufsordnung" angefügt werden. Die Begründung ergibt sich aus der Diskussion des gestrigen Nachmittags. Wir mussten ja feststellen, dass es gravierende Verstöße gegen die gültige Berufsordnung gibt, auch durch Befugte. Wir möchten den Ärztekammern eine Möglichkeit an die Hand geben, dass man in solchen Fällen widerspruchsfest eine Befugnis zurücknehmen kann. Man muss ja damit rechnen, dass, wenn bei solchen Verstößen gegen die Berufsordnung eine Befugnis widerrufen wird, Widerspruch eingelegt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Anfügung die Durchsetzung der Rücknahme erleichtert. Das wäre ganz im Sinne dessen, was wir gestern einen ganzen Nachmittag lang besprochen haben.

(Beifall)

Ich darf daran erinnern, dass die Berufsordnung neben der Weiterbildungsordnung das wesentliche "Gesetzeswerk" ist, das wir uns in der ärztlichen Selbstverwaltung geben. Wir sollten auf die Einhaltung dringen. Ich würde mich freuen, wenn der vorgeschlagene Zusatz wenigstens dazu führte, dass die Befugten die Berufsordnung zur Kenntnis nehmen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Gitter. - Ich habe das deswegen mehr als Alternative aufgefasst, weil der zweite Spiegelstrich dann nicht mehr so bleiben müsste, weil er im ersten Spiegelstrich aufgegangen wäre. Oder sehe ich das falsch?

Jetzt hat sich Herr Dietz zu Wort gemeldet. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.