TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zu § 8. Dazu liegen die Anträge 9, 11 und 16 vor. Der erste Redner dazu ist Herr Dr. Möhrle vom Vorstand. Bitte schön.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! § 8 in der vorgeschlagenen Form ist unbefriedigend. Es ist zwar sicherlich wichtig, dass der in Weiterbildung befindliche Kollege den Gang der Weiterbildung dokumentiert, aber das nur vom Weiterbildungsbefugten abzeichnen zu lassen, reicht nicht aus. Sie wissen doch, wie das geht: Diese Aufstellung landet in der Unterschriftenmappe der Chefsekretärin und wird vom leitenden Arzt unterschrieben. Um es vorsichtig auszudrücken: Es ist nicht sichergestellt, dass dieser es gründlich durchliest und zur Kenntnis nimmt.

Deshalb habe ich eine neue Formulierung des § 8 auf Drucksache Nr. III-9 vorgeschlagen. Allerdings möchte ich in diesem Antrag folgende Änderung vornehmen: Vor dem in Antrag 9 vorgeschlagenen Text sollte der Satz stehen:

Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren.

Ich wollte Ihnen dies mündlich vortragen, damit nicht noch einmal 700 Blatt Papier verbraucht werden müssen. Bitte stimmen Sie dieser Änderung zu.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-9. Die Begründung dieses Antrags haben Sie gehört. Der Antragsteller, Herr Dr. Möhrle, wünscht, dass § 8 in der vorgelegten Form nur bis zum Wort "dokumentieren" geht und anschließend der in Antrag 9 vorgeschlagene Text gilt. Wer möchte diesem Antrag von Herrn Dr. Möhrle zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.