TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zum Antrag 11. Herr Töpler wünscht eine Ergänzung des § 8:

Die Kammern setzen zur Betreuung von Weiterbildern und Weiterzubildenden einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau ein.

Ich muss den Herrn Referenten fragen, ob das in die Weiterbildungsordnung passt. Hat er Bedenken, das in die Weiterbildungsordnung zu schreiben?

Dr. Koch, Referent:

Ich habe keine Bedenken, das hineinzuschreiben, Herr Präsident. Die Frage ist nur, ob es an dieser Stelle richtig positioniert ist. Vielleicht können wir prinzipiell beschließen, dass so etwas in der Weiterbildungsordnung stehen soll. Wir können dann in der Ständigen Konferenz beraten, an welche Stelle es richtigerweise gehört.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Dann verlagern wir den Antrag 11 in den allgemeinen Teil, über den nachher diskutiert wird.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Darüber können wir direkt abstimmen. Wer möchte den Antrag auf Drucksache Nr. III-11 dem Vorstand überweisen? - Das sind sehr viele. Wer möchte das nicht? - Kaum jemand. Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

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