TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zu § 10 Abs. 3. Hierzu liegen die Anträge 8, 18 und 26 vor. Die Anträge 8 und 18 sind identisch. Wir können sie ideell zusammenfassen.

Es liegen bisher zwei Wortmeldungen vor, und zwar von Frau Kramer aus Westfalen-Lippe und von Herrn Professor Mau aus Berlin. Wer zuerst am Rednerpult ist, darf auch zuerst reden.

Prof. Dr. Mau, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich zu überlegen, ob wir diesen Punkt nicht der Einfachheit halber streichen sollten. Es ist durchaus folgender Sachverhalt denkbar: Einer Kollegin, welche die Absicht hat, auch Mutter zu sein, halbtags beschäftigt, dreimal in der Woche an einem Tag Plastische Chirurgie, die im Laufe dieser Zeit alle notwendigen Qualifikationen erreicht und vorzügliche Arbeit leistet, oder einer Bakteriologin oder einer anderen Kollegin, die nicht in der Akutmedizin beschäftigt ist, wo aus ärztlicher Sicht gegen eine Halbtagsbeschäftigung überhaupt nichts einzuwenden ist - all denen würde durch die Beibehaltung dieses Paragraphen ganz versehentlich die Facharztweiterbildung praktisch unmöglich gemacht. Ich bitte Sie also um Überlegung, ob wir das nicht einfach streichen sollten.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Jetzt bitte Frau Kramer aus Westfalen-Lippe.

Dr. Kramer, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich war ich rechtzeitig auf der Bühne, aber bei einem solchen Antrag ist es viel angenehmer, einem Kollegen den Vortritt zu lassen. Dann ist er nicht so ganz feministisch.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Das kommt bei uns sowieso kaum vor!

Dr. Kramer, Westfalen-Lippe:

Es ist klar, dass bei aller sachlichen Begründung im Allgemeinen nur Frauen infrage kommen. Wir haben gestern vernommen, wie schwierig es für junge Ärztinnen und Ärzte ist, ihre Weiterbildung zu absolvieren. Insofern sollten wir hier ein Zeichen setzen und den Ärztinnen nicht noch mehr Probleme bereiten.

Es gäbe allerdings auch eine Alternative: Wir Frauen verfügen über die Gebärfähigkeit; beteiligen Sie sich daran! Mein Appell ist: Wenn Sie es nicht können, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

In der Diskussion über Antrag 5 sind Bedenken bezüglich der EU-Regelungen laut geworden. Frau Gitter hat klargelegt, wie wir dazu stehen sollten. Ich bitte Sie um einen entsprechenden Appell. Ansonsten überlegen Sie sich die andere Möglichkeit!

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt Frau Bühren.

(Unruhe)

- Ist doch alles in Ordnung! Wir sind doch alle Ärztinnen und Ärzte und wissen, wie das geht.

(Heiterkeit)

Dr. Bühren, Vorstand der Bundesärztekammer:

Zugegebenermaßen klingt es etwas schwierig, dass die Abschnitte, die zwölf Jahre zurückliegen, anerkannt werden sollen. Es hört sich fast so an, als solle bei jemandem, der fünf Jahre etwas gemacht hat, zwölf Jahre dann nichts, dann wieder ein halbes Jahr, alles anerkannt werden. Ich gebe zu, das würde wirklich etwas schwierig klingen.

Es geht aber auch noch um eine andere Personengruppe, die wir beispielsweise heute Morgen benannt haben: die wissenschaftlich Tätigen, die sich in dieser Zeit in ihrem Gebiet möglicherweise theoretisch sehr intensiv fortgebildet haben, bei denen das Praktische möglicherweise länger zurückliegt.

Es kann auch um Personen gehen, die dem Partner oder der Partnerin ins Ausland folgen und ärztliche Tätigkeiten dort nicht angerechnet werden. Ich bitte Sie, so abzustimmen, dass diejenigen, die in eine solche Situation, wie ich sie eben beschrieben habe, geraten, darunter subsumiert werden können.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Frau Bühren. - Jetzt Frau Gitter aus Bremen.

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Es gibt doch gar keinen sachlichen Grund, das bestehen zu lassen, weil Sie hoffentlich auch den zweiten Satz von § 11 Abs. 1 annehmen, der lautet:

Die Zulassung wird erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise belegt ist.

Damit ist dem eigentlichen Anliegen, nämlich dass die zeitgemäßen Weiterbildungsinhalte erfüllt sein müssen, Rechnung getragen. Das muss bestätigt werden und die Ärztekammern haben die Gelegenheit, das zu prüfen.

Deshalb sollten wir uns auf dieses schwierige Terrain nicht begeben und § 10 Abs. 3 völlig streichen. Ich möchte daran erinnern, dass Sie bisher, und zwar zu Recht, jegliches Ansinnen einer Rezertifizierung abgelehnt haben, weil Sie der Meinung waren, dass wir das in der ärztlichen Selbstverwaltung durch andere Mittel besser regeln können. Dies wäre nach meiner Meinung zusätzlich ein, wie ich finde, gefährlicher Schritt in diese Richtung, der unnötig ist. Das inhaltliche Anliegen ist in § 11 Abs. 1 geregelt.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben bei der Diskussion spontan gesagt: Natürlich muss es dort stehen bleiben. Wir sind uns doch alle einig, dass das, was man vor zwölf Jahren in der Medizin gelernt hat, zu einem erheblichen Teil nicht mehr aktuell ist.

(Beifall)

Im Umkehrschluss könnte man daraus die Folgerung ziehen, dass jegliche Weiterbildung, die länger als zwölf Jahre zurückliegt, heute nicht mehr aktuell ist und rezertifiziert werden müsste.

(Beifall)

Auf diesen Sachverhalt möchte ich Sie nur hinweisen. Wir müssen uns überlegen, ob wir hier eine so exakte Zahl niederlegen sollen oder eine andere Lösung für dieses Problem bevorzugen, beispielsweise in Form einer Beurteilung durch den Prüfungsausschuss.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt Herr Lang aus Hessen.

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich muss meinem Präsidenten da voll zustimmen. Auch meine Wortmeldung dient dazu, Sie daran zu erinnern: Wenn die Weiterbildung, die vor zwölf Jahren aktuell war und geleistet wurde, aufgrund der Innovation durch den medizinischen Fortschritt nicht mehr anerkannt wird, dann müssen wir uns fairerweise fragen, ob wir unsere Facharztanerkennungen nicht auch rezertifizieren lassen müssten. Es ist ja unlogisch, wenn man behauptet, mit einer Facharztweiterbildung, die vielleicht vor 30 Jahren begonnen wurde, sei man noch aktuell. Den anderen Kolleginnen und Kollegen will man das dann nicht anerkennen.

Ich bitte Sie, dem Antrag von Frau Gitter zuzustimmen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Jetzt Herr Pickerodt aus Berlin.

Dr. Pickerodt, Berlin:

Auch ich bitte Sie aus denselben Gründen, diesem Antrag zuzustimmen. Wenn wir über die Führungsfähigkeit von alten Bezeichnungen überhaupt sinnvoll befinden können, dann kann der Verfall von Wissen, der in diesem Paragraphen angesprochen wird, so nicht stehen bleiben. Entweder streichen wir diesen Paragraphen oder wir müssen uns ganz neu über die Führungsfähigkeit unterhalten.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Wir können jetzt abstimmen. Ich glaube, wir können über die beiden Anträge auf den Drucksachen Nr. III-8 und Nr. III-18 gemeinsam abstimmen, weil sie dieselbe Zielrichtung haben. Wer möchte beide Anträge annehmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Die beiden Anträge sind angenommen.

(Beifall)

Ich glaube, der Antrag auf Drucksache Nr. III-26 hat sich erledigt.

© 2001, Bundesärztekammer.